Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 2plus GmbH, Düsseldorf.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der 2plus GmbH. Dazu zählen Konzeption, Planung, technische Umsetzung, Eventproduktion, Vermietung von Veranstaltungstechnik und audiovisuelle Leistungen. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zustimmen.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungen, Termine und Mitwirkungspflichten
3.1 Leistungsinhalt
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Ergänzende Leistungen werden gesondert vergütet.
3.2 Termine
Leistungs- und Liefertermine sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögert sich die Leistung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Fristen entsprechend.
3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Räume, Zugänge, Genehmigungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereitstehen. Für Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, haftet der Kunde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn sich nach Vertragsschluss Beschaffungskosten, Lohnkosten oder Fremdleistungen nachweislich erhöhen und die Veranstaltung mehr als drei Monate in der Zukunft liegt.
4.2 Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
4.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Wir können weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
5. Gefahrübergang, Transport, Einrichtung
Bei Lieferungen und Aufbauten tragen wir die Gefahr bis zur Übergabe am Veranstaltungsort. Ab Übergabe oder Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über. Wird Material vom Kunden transportiert oder abgeholt, trägt der Kunde das Transportrisiko.
6. Vermietete Technik
6.1 Umgang
Der Kunde verpflichtet sich, gemietete Technik sorgsam zu behandeln und nur durch qualifiziertes Personal bedienen zu lassen.
6.2 Schäden
Für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verlust haftet der Kunde. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
7. Abnahme
Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie nach Fertigstellung nutzt oder nicht innerhalb von drei Werktagen schriftliche Einwände erhebt.
8. Mängel und Gewährleistung
8.1 Anzeige
Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen.
8.2 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen.
8.3 Ausschlüsse
Gewährleistung entfällt bei Eingriffen des Kunden oder Dritter sowie bei Veränderungen oder unsachgemäßer Nutzung.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden haften wir nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Bild- und Tonaufnahmen
10.1 Nutzungsrechte
An von uns erstellten Konzepten, Grafiken, Fotografien, Videos, Programmen oder technischen Plänen behalten wir die Urheberrechte. Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
10.2 Rechte Dritter
Stellt der Kunde Inhalte bereit, stellt er sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
10.3 Eigene Nutzung
Wir dürfen Produktionsausschnitte, Fotografien und Projektdokumentationen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken verwenden, sofern dem keine vertraulichen oder vertraglich vereinbarten Beschränkungen entgegenstehen.
10.4 Personenabbildungen
Bild- oder Tonaufnahmen von Personen erfolgen nur, wenn der Kunde die erforderlichen Einwilligungen einholt und dokumentiert.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, Termine angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Zu höherer Gewalt zählen insbesondere behördliche Verbote, Pandemielagen, Energie- oder Materialengpässe, Ausfall kritischer Lieferanten sowie Ereignisse am Veranstaltungsort, die eine Durchführung unmöglich machen.
12. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Informationen hierzu stellen wir in unserer Datenschutzerklärung bereit.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Weiterveräußerungen vor Zahlung bedürfen unserer Zustimmung.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus B2B-Geschäften ist Düsseldorf. Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
